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b i o s p h ä r e |
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Biosphärenreservat
„Flusslandschaft Elbe“
Definition
Biosphärenreservate sind keine selbständige Schutzkategorie, sondern ein Instrument der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation), das nach der 1. Sitzung des Internationalen Koordinierungsrates (ICC) vom 9.-19.11.19971 in Paris für das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB-Programm) ins Leben gerufen wurde. Aufgabe dieses Programmes ist es, international koordiniert auf nationaler Ebene Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung und für eine wirksame Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Biosphäre zu erarbeiten bzw. diese zu verbessern.
Die "Leitlinien für Schutz, Pflege und Entwicklung der Biosphärenreservate in Deutschland" definieren Biosphärenreservate als großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften bei weltweiter Betrachtung. Sie gliedern sich abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit in eine Kernzone, eine Pflegezone und eine Entwicklungszone, die ggf. eine Regenerationszone enthalten kann.
Der überwiegende Teil der Fläche des Biosphärenreservates soll rechtlich geschützt sein, d.h. mehr als 50% der Fläche sind insbesondere als Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete nach dem jeweiligen Landesnaturschutzgesetz zu schützen.
In Biosphärenreservaten sollen - gemeinsam mit den hier lebenden und wirtschaftenden Menschen - beispielhafte Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sollen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der Ökologischen Umweltbeobachtung und der Umweltbildung dienen.
Die Einrichtung und Umsetzung des Biosphärenreservates ist für alle Beteiligten CHANCE und HERAUSFORDERUNG zugleich.
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